Zahnzusatzversicherung
25. Juli 2011 – 00:16Eine Zahnzusatzversicherung gehört immer mehr zu den Versicherungen, die bei den Deutschen sehr beliebt sind. Viele haben Angst im Alter die Zähne nicht bezuschusst zu bekommen weil die Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse immer mehr gekürzt werden.
Grundsätzlich sind die einzelnen Leistungen der Zahnzusatzversicherung abhängig vom vereinbarten Tarif bei der ausgewählten Versicherungsgesellschaft. Aus diesem Grund sollte bereits jeder Interessierte vor dem Abschluss einer solchen Versicherung genau überlegen, welche Zahnbehandlungen in ferner Zukunft anstehen könnten. Wenn der Zahnarzt bereits seit langer Zeit nicht aufgesucht wurde und auch die Zahngesundheit nicht immer im Vordergrund stand, dann kann es durchaus zu aufwendigen Behandlungen führen, welche grundsätzlich mit hohen Kosten verbunden sind.
Seit Januar 2005 übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen lediglich noch einen bestimmten Satz, einen so genannten Festzuschuss, welcher sehr gering bemessen ist. Wer beispielsweise Zahnkronen aus Vollkeramik benötigt, sollte unbedingt darauf achten, dass diese Kronen in der Zahnzusatzversicherung mitversichert sind. Gleiches gilt auch für weiteren Zahnersatz und kostspielige Implantate, welche nicht automatisch in jeder Zahnzusatzversicherung enthalten sein müssen.
Grundsätzlich sollte jeder Mensch regelmäßig alle sechs Monate seinen Zahnarzt für einen Kontrollbesuch aufsuchen und auch eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. Wenn dies regelmäßig erfolgt, sollte ein kostengünstiger Tarif bereits ausreichend sein. Auch ist es empfehlenswert vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung den behandelnden Zahnarzt zu befragen, welche individuellen Leistungen die Versicherung beinhalten sollte, denn anhand von Röntgenbildern kann der Zahnarzt die Prognose für zukünftige Behandlungen feststellen.
Im Grunde hat der Zahnarzt mit der Zahnzusatzversicherung eigentlich nichts zu tun, denn der Versicherungsvertrag wird ausschließlich zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen. Dennoch kann der behandelnde Zahnarzt seinem Patienten Tipps geben, welche erforderlichen Leistungen im Versicherungsvertrag enthalten sein sollten.
Vor einem Behandlungsbeginn erstellt der Zahnarzt in der Regel einen Kosten- und Behandlungsplan, welcher eine Art Kostenvoranschlag darstellt. Hieraus wird ersichtlich, welche Kosten sowohl der gesetzlichen Krankenkasse als auch dem Patienten im Einzelnen entstehen. Der Patient schickt diesen Plan im Anschluss an seine zuständige Krankenkasse, damit die anstehende Behandlung und die Kosten genehmigt und übernommen werden.
Prinzipiell muss die gesetzliche Krankenversicherung erst dem Kostenplan zustimmen, bevor eine Behandlung beginnen kann. Anschließend wird dem Patienten mitgeteilt, welche Kosten konkret erstattet werden.
Im Anschluss kann die Behandlung durch den behandelnden Zahnarzt vorgenommen werden und nach der Zahnbehandlung erstellt der Zahnarzt eine Abrechnung, beispielsweise für Zahnersatz. Diese Rechnung reicht der Versicherungsnehmer bei seiner zuständigen Versicherungsgesellschaft ein und bekommt die angefallenen Kosten von der Zahnzusatzversicherung zurück erstattet. Der zu erstattende Betrag wird üblicherweise dem Konto des Versicherungsnehmers gutgeschrieben.
Grundsätzlich sollte jedoch jeder Versicherungsnehmer vor dem Behandlungsbeginn auch seine Versicherung informieren, um sicher gehen zu können, dass für die entsprechende Behandlung auch wirklich einer Übernahme erfolgt.